NIS2/KSC · Betroffenheitsprüfung
NIS2-Betroffenheitsprüfung
Kostenlose NIS2-Betroffenheitsprüfung nach dem polnischen KSC-Gesetz: Sektor, Größe und Ausnahmen aus Art. 5 - mit Begründung, Pflichten und Fristen.
NIS2/KSC · Checkliste
Diese NIS2-Checkliste zur Selbsteinschätzung richtet sich an Teams, die ihre Organisation auf die Anforderungen des polnischen Gesetzes über das nationale Cybersicherheitssystem (KSC-Gesetz) vorbereiten: 40 Fragen in sechs Bereichen, jede mit der zugehörigen Vorschrift. Haken Sie erfüllte Punkte direkt am Bildschirm ab, drucken Sie die Liste aus oder speichern Sie sie als PDF - ohne Angabe einer E-Mail-Adresse.
Die Fragen folgen der Reihenfolge, in der sich Organisationen üblicherweise vorbereiten: zuerst Status und Eintragung in das Verzeichnis, dann die Verantwortung der Leitung der Einrichtung, das Informationssicherheits-Managementsystem, erhebliche Sicherheitsvorfälle, die Dokumentation und zum Schluss das Audit. Jedes „Nein“ und jedes „Weiß nicht“ ist ein Punkt für den Umsetzungsplan - Einrichtungen, die die Voraussetzungen bereits am Tag des Inkrafttretens der Novelle erfüllten, haben für die Umsetzung Zeit bis zum 3. April 2027.
Die Checkliste gilt für wesentliche Einrichtungen (im deutschen BSIG: besonders wichtige Einrichtungen) und wichtige Einrichtungen nach dem polnischen KSC-Gesetz, also für Organisationen, die in Polen tätig sind; für Gesellschaften in Deutschland gilt das BSIG. Sie wissen noch nicht, ob das Gesetz Ihre Organisation erfasst? Beginnen Sie mit der NIS2-Betroffenheitsprüfung. Fragen zur Checkliste besprechen wir gern mit Ihnen - auf Englisch oder Polnisch.
Ausgangspunkt: ob und wie das Gesetz die Organisation erfasst.
Für die Pflichten ist die Leitung der Einrichtung verantwortlich - auch dann, wenn sie diese anderen Personen übertragen hat.
Anforderungen nach Art. 8 Abs. 1 - für Einrichtungen, die beim Inkrafttreten der Novelle bereits erfasst waren, bis zum 3. April 2027.
Meldungen über das System S46 mit Fristen von 24 und 72 Stunden sowie einem Monat.
Nachweise, dass das System funktioniert - für Audit und Aufsicht.
Eine wichtige Einrichtung durchläuft ein Audit nur auf Anordnung der Behörde - auch dann helfen Ihnen diese Fragen.
Nein. Die Checkliste hilft, die Arbeit zu ordnen und Lücken zu erkennen, bewertet aber nicht, ob die Maßnahmen dem Risiko angemessen sind. Diese Bewertung samt Umsetzungsplan liefert die Gap-Analyse; das gesetzliche Sicherheitsaudit einer wesentlichen Einrichtung führen Auditoren durch, die die Anforderungen von Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes erfüllen.
Ja - mit Ausnahme der letzten Fragengruppe. Eine wichtige Einrichtung setzt dieselben Pflichten um wie eine wesentliche Einrichtung, ein Sicherheitsaudit muss sie aber nur auf Anordnung der Behörde durchlaufen. Eine wichtige Einrichtung, die eine öffentliche Stelle ist, wendet statt Art. 8 Abs. 1 die Anforderungen aus Anhang 4 des Gesetzes an - für sie gilt die Frage zu diesem Anhang.
Prüfen Sie es mit der NIS2-Betroffenheitsprüfung: Art der Tätigkeit aus den Anhängen des Gesetzes, Größe und Ausnahmen aus Art. 5. Das Ergebnis enthält eine Begründung mit den Vorschriften, die Pflichten und die Fristen.
NIS2/KSC · Betroffenheitsprüfung
Kostenlose NIS2-Betroffenheitsprüfung nach dem polnischen KSC-Gesetz: Sektor, Größe und Ausnahmen aus Art. 5 - mit Begründung, Pflichten und Fristen.
NIS2/KSC · Gap-Analyse
NIS2-Gap-Analyse gegenüber dem polnischen KSC-Gesetz: Umfang, Methode, Gap-Bericht, Compliance-Matrix und Umsetzungsplan bis zum 03.04.2027.
NIS2/KSC · Umsetzung
NIS2-Umsetzung nach dem polnischen KSC-Gesetz: Eintragung, Risikoanalyse, Richtlinien, technische Maßnahmen, Vorfälle, Lieferanten. Zeitplan bis 03.04.2027.
Beschreiben Sie kurz Ihren Bedarf - wir melden uns mit einem Vorschlag für die nächsten Schritte. Gespräche führen wir auf Englisch oder Polnisch.
oder telefonisch unter +48 575 621 877